Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für die ersten sechs Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden von der Krankenkasse übernommen. Nach
genehmigtem Antrag werden auch die Kosten für die Therapie von der Krankenkasse übernommen. Benötigt wird lediglich die Krankenkassenkarte.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Zumeist werden die
Kosten übernommen, im Vorfeld sollte jedoch abgeklärt werden, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme die Krankenkasse benötigt. Die Behandlungskosten richten sich
nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Ohne Krankenversicherung und in finanzieller Notlage kann eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragt werden.
Wenn die Kosten für die Psychotherapie selbst getragen werden, richten sich die Kosten der Behandlung sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).