Jede und jeder kann eine psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen - ohne Überweisung vom Hausarzt. Mitzubringen ist lediglich die Krankenkassenkarte. Ab dem 15. Lebensjahr kann eine Psychotherapie auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigen erfolgen.
Der erste Kontakt erfolgt über Telefon oder Email. Dabei wird das Anliegen kurz erläutert. Ein Termin für ein persönliches erstes Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird vereinbart.
Das Erstgespräch eröffnet die Psychotherapeutische Sprechstunde. Diese maximal sechs Sitzungen dienen dem Kennenlernen, dem Aufbau von Vertrauen und der Einschätzung der Problematik sowie einer - falls notwendig - ausgiebigen Diagnostik. Jede Sitzung dauert 50 Minuten. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen sind Sitzungen im Rahmen der sechs Sitzungen vorgesehen.
Jeder Psychotherapeut ist verpflichtet, während oder nach der Therapie Aufzeichnungen über den Verlauf der Stunde zu machen. Diese Aufzeichnungen sind selbstverständlich streng vertraulich, wie überhaupt der Therapeut der gleichen Schweigepflicht unterliegt ist wie ein Arzt.
Die Patientin oder der Patient und, soweit erforderlich, die Sorgeberechtigten erhalten ein allgemeines Informationsblatt zur Richtlinientherapie („Ambulante Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte“) sowie eine schriftliche Rückmeldung in Form eines patientengerechten Befundberichts zum Ergebnis der Sprechstunde mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen („Individuelle Patienteninformation“).
Am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunden wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Genehmigung durch den Kostenträger werden Termine vereinbart.
Es wird unterschieden zwischen der Kurzzeit-Psychotherapie, welche bis zu 24 Sitzungen (ca. ½ Jahr) dauert und der Langzeit-Therapie. Eine Langzeittherapie kann einmal die Woche (tiefenpsychologisch fundiert) oder zweimal die Woche (analytisch) stattfinden. Sie ist dann sinnvoll, wenn die Kurzzeittherapie nicht ausreicht. Häufig werden bei einer Langzeittherapie 70 Therapiestunden beantragt, mit der Option der Verlängerung.
.